Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ROCK’nd SNOW Berg- und Skischule

Aktuelle Fassung gültig ab 15.09.2021

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen und Veranstaltungen der ROCK’nd SNOW Berg- und Skischule UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend ROCK’nd SNOW genannt. Sie sind Inhalt des zwischen dem Kunden und ROCK’nd SNOW zustande kommenden Reisevertrags und verstehen sich als Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Abschluss des Reisevertrags: Die (Pauschal-) Reisen werden online unter www.rock-snow.ski angeboten. Der Kunde bucht, indem er das Anmeldeformular online auf der Seite der jeweiligen Reise ausfüllt und  den Button „Jetzt Buchen“ drückt. Der Vertrag kommt durch Annahme von ROCK’nd SNOW zustande, wenn der Kunde die Buchungsbestätigung mit Rechnung (an die angegebene E-Mailadresse) erhält. Der Kunde haftet für seine vertraglichen Pflichten, sowie der von Mitreisenden für die er die Buchung durchführt.
  2. Bezahlung: Mit Erhalt der Rechnung ist  ist die Buchung für den Kunden und ROCK’nd SNOW verbindlich. Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist für Reisen kürzer als 4 Tage eine Anzahlung in Höhe von 100 EUR fällig, für Reisen länger als 4 Tage 200 EUR pro Reiseteilnehmer. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn eingehen. Bei verspätetem Zahlungseingang ist ROCK’nd SNOW berechtigt, den Teilnehmer zu stornieren.
  3. Leistungen: Es gelten die auf der Website zur jeweiligen Reise im Text aufgeführten Leistungen. Die genauen Details der gebuchten Reise erhält der Kunde circa eine Woche vor Reisebeginn. In Ausnahmefällen behält sich ROCK’nd SNOW das Recht vor, den Reiseablauf aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. schlechtem Wetter, Lawinengefahr etc. abzuändern. Der Bergführer/Skilehrer vor Ort trifft die endgültige Entscheidung. Bei Abbruch einer Reise, ist das Honorar des Bergführers/Skilehrers dennoch komplett zu zahlen. Andere, nicht beanspruchte Leistungen, werden, soweit noch stornierbar, zurückerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.  Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens ROCK’nd SNOW.
  4. Leistungsänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ROCK’nd SNOW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ROCK’nd SNOW ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenloser Rücktritt angeboten.
  5. Preisänderungen: ROCK’nd SNOW behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung der Kosten (Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, Wechselkurse) zu erhöhen. Der Kunde wird unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt gegebenenfalls darüber informiert. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ROCK’nd SNOW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ROCK’nd SNOW über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
  6. Reiserücktritt: Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten, ROCK’nd SNOW empfiehlt die Schriftform. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert ROCK’nd SNOW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Folgende Kosten fallen bei einem Rücktritt an, falls nicht anders auf der Buchungsbestätigung angegeben:
    Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
    30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
    15 bis 5 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises,
    ab 5 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise: 90% des Reisepreises.
    Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ROCK’nd SNOW durch seinen Rücktritt kein Schaden oder lediglich Schaden in geringer Höhe entstanden ist.  ROCK’nd SNOW empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
  7. Rücktritt durch ROCK’ND SNOW: ROCK’nd SNOW kann in bestimmten Fällen vom Reisevertrag zurücktreten: Erstens, falls die Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall 5 Personen) nicht erreicht wird. In diesem Fall ist ROCK’nd SNOW berechtigt, Wochentouren bis 9 Tage vorher, Wochenendtouren 3 Tage vorher abzusagen. Der Kunde erhält in diesem Fall den Reisepreis in voller Höhe zurück.
    Zweitens haben die Bergführer/Skilehrer das Recht, Kunden, die den Anforderungen nicht gewachsen sind, aus Sicherheitsgründen teilweise oder ganz vom Programm auszuschließen. Im Falle einer solchen Kündigung, ist der Reisepreis in voller Höhe zu zahlen. Drittens, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Viertens, wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch ROCK’nd SNOW gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  8. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung von ROCK’nd SNOW für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit ROCK’nd SNOW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von ROCK’nd SNOW für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen und dem Luftverkehrsgesetz bleiben von den Beschränkungen unberührt. ROCK’nd SNOW haftet nicht für Leistungsstörungen, sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. ROCK’nd SNOW haftet auch nicht für unerlaubte Handlungen, Unterlassungen sowie grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen, unvorhersehbare Mängel, Beschädigungen, Verlust, Unfälle, insbesondere Berg-, Ski- und/oder Snowboardunfälle. Ein Schadensersatzanspruch gegen ROCK’nd SNOW ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt ROCK’nd SNOW die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Für die Leistungen von Dritten wie z. B. Hotel, Skiliften, Bergbahnen, Helikopterunternehmen, Fluggesellschaften und anderen Transportunternehmen etc. tritt ROCK’nd SNOW nur als Vermittler auf und haftet nicht für die Qualität, Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Flugzeiten, Anschlüssen (…). Unsere Programme werden nicht im Namen eines Luftfahrtunternehmens herausgegeben oder durchgeführt und verpflichtet in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaft richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und Bedingungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen die wir, Heli-Guides, nicht zu vertreten haben bzw. infolge höherer Gewalt wie z. B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Flugprobleme, Unfällen, ausfallen von Transportmitteln, Verspätungen etc. Streik, hoheitliche Anordnungen etc. zustande kommen.
  9. Spezielle Bestimmungen hinsichtlich alpiner Gefahren und Herausforderungen: Ein staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, Skilehrer oder ähnlich qualifizierter Reiseleiter betreut die Reise. ROCK’nd SNOW bereitet alle Reisen gewissenhaft vor, dennoch besteht ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, insbesondere Lawinengefahr, Spaltensturz, Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Steinschlag, Kälteschäden etc. Dieses kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Rettungs- und Behandlungsmöglichkeiten können nur sehr eingeschränkt verfügbar sein, weshalb auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Darüber hinaus handelt der Kunde in erheblichem Maß eigenverantwortlich, worüber ROCK’nd SNOW im Bereich „Infos und Tipps“ auf der Website eindeutig informiert. Es wird Umsichtigkeit, angemessene Vorbereitung und Risikobereitschaft vorausgesetzt. Der staatlich geprüfte Berg- und Skiführer, Skilehrer oder ähnlich qualifizierte Reiseleiter darf die vorgesehenen Aktivitäten unter anderem aus folgenden Gründen abändern: Voraussetzungen der Teilnehmer (Kenntnisse, Können, Kondition), unvorhergesehene Umstände (resultierend aus den Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten).
  10. Gewährleistung: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ROCK’ND SNOW innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Reisende schuldet ROCK’nd SNOW den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
  11. Versicherungen: Der Kunde ist zum Abschluss einer Unfallversicherung, mit Deckung der Bergungs- und Rettungskosten und einer ausreichenden privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet. Grundsätzlich wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung empfohlen. Sollte der Abtransport eines Kunden nötig sein, sind die Kosten in voller Höhe vom Kunden zu tragen.
  12. Material: Jeder Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Material in einwandfreiem Zustand befindet. Ersatzmaterial vor Ort zu kaufen oder zu leihen, ist häufig nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Zur Verfügung gestelltes Testmaterial geht bis zur Rückgabe in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung muss der Kunde für den Schaden in Höhe des Anschaffungspreises aufkommen.
  13. Besonderheiten bezüglich COVID-19: Es gilt für alle Reiseteilnehmer (und Guides) die sogenannte „2G-Regel“ – “geimpft oder genesen”. Zu Reisebeginn muss jeder Teilnehmer ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorlegen. Ebenfalls muss jeder Teilnehmer frei von Krankheitssymptomen sein und darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19 Fällen gehabt haben oder sich in einem ausgewiesenen Hochrisiko- der Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienkonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie – abrufbar unter
    https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ gilt bzw. die jeweiligen nationalen Bestimmungen.
    Folgende Personen dürfen nicht an den Reisen teilnehmen bzw. sind von Gesetzes wegen vom Kursbetrieb auszuschließen sind: Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere, vgl. RKI Steckbrief Nr. 8, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html). Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen. Eine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Außerdem gilt das von ROCK’nd SNOW herausgegebene Hygiene- und Schutzkonzept.
  14. Verjährung: Ansprüche wegen Reisemängeln hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche nach vorstehendem Satz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
  15. Gerichtsstand: Der Kunde kann ROCK’nd SNOW nur am Firmensitz verklagen. Der Gerichtsstand ist Bayreuth. Für Klagen von ROCK’nd SNOW gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ROCK’nd SNOW maßgebend.
  16. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- bzw. Veranstaltungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

ROCK’nd SNOW Berg- und Skischule UG (haftungsbeschränkt)

Metzdorfer Str. 9
95326 Kulmbach

Telefon: +49 9221 947385
E-Mail: info@rock-snow.com

Registereintrag: Amtsgericht Bayreuth, HRB 7532
Geschäftsführer: Karl Heinz Hetz

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